Bürgerinformation
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Aufstellung des Haushaltsplans 2023 für die Gemeinde Urbar bedurfte zweier Anläufe. Bereits zur ersten Beratung zum Haushalt hatte die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht deutlich gemacht, dass sie ausschließlich einen ausgeglichenen Haushalt genehmigen würde. In der Vergangenheit war dies noch nie eingefordert worden, sodass der Haushalt trotz Defizit akzeptiert wurde. Diesmal war es anders, was die Haushaltsberatungen ungleich komplizierter machte.
Viele rheinland-pfälzische Gemeinden sind in den Genuss des kommunalen Finanzausgleichs gekommen. Urbar hingegen nicht. Aufgrund des für die Gemeinde ungünstigen Stichtages, konnten die Kosten des neuen Kindergartens für den Finanzausgleich nicht mehr berücksichtigt werden. Die hohen Schulden, die die Gemeinde für diese Pflichtausgabe machen musste, blieben somit unberücksichtigt.
Der Gemeinderat hat die Vorgabe, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, sehr ernst genommen und viele Positionen überdacht und Vorhaben in das kommende Jahr verschoben. Das war ein sehr schwieriger Prozess, den sich alle Parteien nicht leicht gemacht haben. Die anvisierten überaus deutlichen Einsparungen haben allerdings nicht ausgereicht, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dennoch bestand die Kreisverwaltung darauf, dass die Gemeinde die erwähnten Vorgaben erfüllt, sodass der Haushalt nicht genehmigt wurde.
Trotz der deutlichen Einsparungen hat der Gemeinderat erneut Kürzungen vorgenommen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können. Sehr schmerzhaft ist unter anderem die Streichung der Mittel für den Ersatzbau des kommunalen Kindergartens. Dieser war nötig geworden, weil ein Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der Kinder ab dem zweiten Lebensjahr dazu führt, dass ein Bewegungsraum, ein Ruheraum und eine Mensa zwingend gefordert und an dem aktuellen Standort nicht zu verwirklichen sind.
Auch die Probephase des Verkehrskonzeptes, das fertig umsetzbar vorliegt, musste aufgrund der finanziellen Zwänge in das kommende Jahr verlegt werden. Insgesamt mussten nahezu alle Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2023 gestrichen werden.
Da die Gemeinde aufgrund fehlender Gewerbeflächen, nicht auf die Ansiedlung von Gewerbe und damit mehr Steuern hoffen kann, hat eine Mehrheit im Gemeinderat für eine moderate Erhöhung der Grundsteuer B von bisher 380 v.H. auf 565 v.H. gestimmt. Das entspricht einer Mehrbelastung bei einem kleineren Einfamilienhaus von etwa 100 Euro im Jahr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer betrug bisher 325 v.H. und wurde auf 395 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer A von 325 v. H. auf 385 v.H. angehoben. Dies bewirkt Mehreinnahmen für die Gemeinde von 23.700 Euro bei der Gewerbesteuer und 620 Euro bei der Grundsteuer A im Jahr. Die Ratsmitglieder haben sich sehr schwer getan, für Erhöhungen zu stimmen. Allerdings war dieser Schritt unvermeidlich, denn die finanzielle Situation der Gemeinde wird im nächsten Jahr keine spürbare Verbesserung bringen, weil die Maßnahmen nur verschoben worden sind.
Ich hoffe, dass die Anstrengungen, die die Gemeinde unternimmt, um ihre Pflichtausgaben zu erbringen, in Zukunft stärker honoriert werden und dass das Land von der strikten Forderung eines zu 100 Prozent ausgeglichenen Haushaltes Abstand nimmt. Anfang Juni wurde der Haushalt nun von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz genehmigt.
Mit besten Grüßen
Karin Küsel
Ortsbürgermeisterin